Corona-Virus

Hinweis zum Tragen von FFP-2-Masken für Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Wohngemeinschaften:

 

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

ab dem 1. März wurden die Corona-Regeln weitestgehend aufgehoben.

Für Sie als Besucher ist allerdings das Tragen einer FFP2-Maske im Eingangsbereich und auf den Fluren unseren Einrichtungen laut Infektionsschutzgesetz weiterhin verpflichtend.
Ausnahmen bestehen nur für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind.


Wir empfehlen zum Schutz Ihrer Angehörigen die Einhaltung aller bekannten und lange geübten Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel die Niesetikette. Auch bei Infektionssymptomen verschieben Sie bitte Ihren Besuch zum Schutze aller.


Selbstverständlich stehen Ihnen Desinfektionsspender am Eingang unserer Einrichtungen zur Desinfektion der Hände weiterhin zur Verfügung.

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