Qualifizierung von Betreuungskräften
Qualifizierung
Für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen werden qualifizierte Betreuungskräfte eingesetzt. Die Grundlage hierfür wurde in den Richtlinien des § 43b SGB XI festgelegt. Zielsetzung ist, die Betreuungs- und Lebensqualität von Menschen, die im Heim leben, zu verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht werden.
Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen sowie typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Erste Hilfe Kurs
Zugangsvoraussetzungen
- persönliche Eignung ist nachzuweisen durch ein mindestens 40-stündiges Praktikum in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung
- hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten
- gute Deutschkenntnisse
Dauer und Form der Qualifizierungsmaßnahme
Die Qualifizierung ist unterteilt in:
Modul 1
Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
(Theorie 100 Stunden / 3 Wochen)
Modul 2
Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung
(Praktikum 60 Stunden / 2 Wochen)
Modul 3
Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
(Theorie 60 Stunden / 2 Wochen)
Bewerbung und Gebühren
Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
- Letztes Schulzeugnis
- Eventueller Nachweis über pflegerische Tätigkeiten, Praktika etc.
Kursgebühr
870,00 €
Kostenübernahme durch Bildungsgutscheine möglich (Agentur für Arbeit/ Jobcenter)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nutzen Sie die bequeme Online-Bewerbung oder bewerben Sie sich per Post:
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Pflegeschule
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