Hinweisgeberschutzgesetz

diakonis ist es ein wichtiges Anliegen, den eigenen Mitarbeitenden eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Es ist unsere gemeinsame Anforderung, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt es nun eine neue gesetzliche Vorschrift. Es soll Personen schützen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände hinweisen. Sie haben demnach keinerlei beruflichen Konsequenzen zu befürchten, sie sind also „geschützt“.

Sollten Beschäftigte von diakonis also der Meinung sein, dass Handlungen in ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, haben sie nun die Möglichkeit, über den neuen internen Meldekanal Hinweise abzugeben. Diese interne Meldestelle ist ein zusätzliches Angebot, wenn Vertraulichkeit oder Anonymität gewünscht sind.

Um allen Hinweisen mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit nachzugehen, hat diakonis die cdg eG mit Sitz in Paderborn als interne Meldestelle mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Die Meldeplattform zur Abgabe einer (anonymen) Meldung erreichen Sie unter: www.sicher-melden.de/0864

Bei Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform, zur Vertraulichkeit oder dem Wunsch nach einem telefonischen Kontakt, wenden Sie sich gerne direkt an die cdg: Telefon: 05251 / 889 0128, E-Mail: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de

Für den Fall, dass interne Meldungen nicht möglich oder angemessen sind, gibt es auch externe Meldestellen. Diese unabhängigen Einrichtungen sind spezialisiert darauf, Hinweise anonym zu empfangen und entsprechende Maßnahmen vertraulich einzuleiten. Diese finden Sie zum Beispiel hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html